Keine Rüstungsindustrie oder Kernenergie

Die Anlagen der Stiftung

Finanziell bedeutet eine "Stiftung", dass eine Vermögenssumme bereitgestellt wird, aus deren Erträgen und aus Spenden die Stiftungszwecke, die in der Satzung festgelegt sind, realisiert werden. Das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung muss bewahrt, ertragreich angelegt und die Erträge zeitnah verausgabt werden. So schreiben es die Stiftungsgesetze vor, die gleichzeitig gemeinnützige Stiftungen von den meisten Steuern freistellen. Spenden an Stiftungen und Zustiftungen in den Vermögensstock steuerlich gefördert.

Die Stiftung die schwelle hat sich Richtlinien zur ethisch-nachhaltigen Geldanlgae gegeben, nach der sie das Vermögen anlegen wird. Ein Beispiel einer Geldanlage der schwelle ist im Artikel über das Projekt „Windfang“ in der rechten Spalte nachzulesen.

Richtlinien zur ethisch–nachhaltigen Geldanlage der Stiftung die schwelle

Stand Juni 2022

Grundlagen

Entsprechend dem § 4 der Satzung darf das Stiftungsvermögen nicht in Anlagen investiert werden, die dem Stiftungszweck widersprechen. Es ist Aufgabe der Stiftung die schwelle, Beiträge zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zu leisten. Diese Ziele sollen auch bei der Geldanlage berücksichtigt werden.

Wir suchen nach Möglichkeiten der ethisch-nachhaltigen Geldanlage, die diesen Kriterien entsprechen. Dabei sind wir gesetzlich angehalten, das Geld sicher und mit einer ausreichenden Rendite anzulegen.

Kriterien der Anlagepolitik

Mit dem Begriff „nachhaltig“ beziehen wir uns auf die Definition der Brundlandt-Kommission von 1987, die einen Prozess dann als nachhaltig bezeichnet, wenn „heutige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihrerseits ihre Bedürfnisse zu befriedigen.“ Unter ethisch verstehen wir insbesondere weitere Kriterien wie Menschenrechte und Gemeinschaftsbildung.

Ethisch-nachhaltige Kriterien

Kriterien teilen wir – übereinstimmend mit vielen anderen Organisationen – in Ausschlusskriterien und in Positivkriterien ein.

Ausschlusskriterien bezeichnen für uns wirtschaftliche Entscheidungen, die eine Geldanlage ausschließen, die in einer Liste von Negativkriterien (in der pdf im rechten Rand) dargelegt sind.

Positivkriterien helfen, Geldanlagen auszuwählen, die wir vorrangig für das Vermögen der Stiftung nutzen wollen. Darunter verstehen wir Investitionen in Unternehmen und Projekte, die in einer zukunftsfähigen Branche z.B. ökologische Landwirtschaft, fairer Handel, regenerative Energieerzeugung, ökologische Bauwirtschaft, Friedensförderung und sozialer Wohnungsmarkt tätig sind. Wir bemühen uns auch um regionale Anlagen.

Weitere Kriterien

Um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können sind neben den Nachhaltigkeitskriterien weitere Aspekte zu berücksichtigen:

Sicherheit

Das Stiftungsvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben. Soweit ein Überschuss im Jahresabschluss entsteht, wird er der Rücklage zugeführt. Die Rücklage soll sicherstellen, dass die Stiftung ihren Stiftungszweck nachhaltig erfüllen kann.

Rendite

Aus der Anlage des Stiftungsvermögens soll eine Rendite erreicht werden, die ausreichend Mittel für die inhaltliche Arbeit, Verwaltung und Vermögenserhalt ergibt. Dabei ist zwischen der Höhe der Rendite und dem Maß des Risikos abzuwägen.

Liquidität

Um auch kurzfristig auf aktuelle Marktentwicklungen oder Bedürfnisse der Stiftung reagieren zu können, muss ein gewisses Maß an Bar- oder Festgeld verfügbar sein. Darum sind ausschüttende Anlagen thesaurierenden vorzuziehen. Auf die Zahlungsfähigkeit zur Finanzierung des Haushaltes ist zu achten.

Struktur des Portfolios

Aus der Berücksichtigung aller Anlagekriterien hat die Stiftung die schwelle die folgenden Korridore der Vermögensanlage festgelegt. Mit dieser Mischung erfüllt der Anlagenmix die gewählten Kriterien am besten.

30 bis 55%         Festverzinsliche sichere Anlagen

10 bis 15%         Darlehen an Unternehmen oder Projekte, die im Sinne der Förder- und Anlagerichtlinien wirtschaften

15 bis 20%         Direktbeteiligungen, d.h. Anlageformen, in denen die Stiftung haftendes Eigenkapital zur Verfügung stellt. Fünf der 20 Prozent unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen.

10 bis 30%         Aktien und Aktienfonds – je nach Kursentwicklung können die Grenzen über- oder unterschritten werden.

ca. 5%                täglich fällige Gelder

Es werden fünf Risikoklassen unterschieden. Jede einzelne Kapitalanlage ist einer Risikoklasse zugeordnet: Risikoklasse 1 bezeichnet eine zu 100 % gesicherte Einlage, während in Risikoklasse 5 akut ausfallgefährdete Anlagen enthalten sind. Der Risikoklasse 3 ordnen wir auch Darlehen und Direktbeteiligungen in obigem Sinne zu. Zudem darf ein einzelner Empfänger mit seiner Anlage nicht mehr Risiko darstellen als die Stiftung sicher in demselben Jahr mit anderen Anlagen erwirtschaften kann. Dabei sollen bis 65% in sichere (Risikoklasse 1 und 2) und risikobereiten (Risikoklasse 3) und 35% in riskantere (Risikoklasse 3 4 – 5) Anlagen angelegt werden.

Die Praxis unserer Geldanlage

Bei der Anlageentscheidung holen wir unabhängige Finanzberatung ein und lassen uns von den depotführenden Banken beraten. Die Entscheidung trifft der Vorstand nach Beratung mit der Finanz AG, dabei sollen in einem Prozess die oben genannten Kriterien realisiert werden.

Der Vorstand behält sich für einzelne Investitionsentscheidungen ausdrücklich vor, Ausnahmen von den hier niedergelegten Investitionskriterien zu machen. Er wird diese Ausnahmen jeweils begründen.

Diese Richtlinien gelten auch für die unselbstständige Stiftung Schalomdiakonat. Der Verein gewaltfrei handeln kann bei größeren Entscheidungen in den Prozess mit eingebunden werden.

Diese Richtlinien geben (noch) nicht den derzeitigen Stand der Anlagen wieder. Sie dienen vielmehr als Orientierung für Neuanlagen und notwendige Umschichtungen der Anlagen.

 

 

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Stiftung die schwelle
Wachmannstraße 79
D-28209 Bremen
Telefon: 0421 - 3032-575

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