Einzelförderung

Förderung von Anträgen anderer Organisationen

Die Stiftung die schwelle fördert in geringem Umfang Einzelprojekte anderer Organisationen aus den Bereichen Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, wenn sie in inhaltlicher Nähe zu unseren Eigenprojekten stehen. Vorrang haben Anträge aus dem Nordwesten Deutschlands. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Friedensarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Anträge können an die Stiftung die schwelle gestellt werden (stiftung[at]dieschwelle.de) und werden vom Kuratorium der Stiftung geprüft und bewertet. In der Regel bewilligen wir Anträge für Einzelprojekte bis zu einer Höhe von 1500 Euro.

Für den Antrag benötigen wir:

  • maximal 3 Seiten inhaltliche Vorstellung des Projektes, aus denen u.a. deutlich wird, warum Sie einen Antrag bei der Friedensstiftung die schwelle stellen;

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan;

  • eine Ansprechperson, wenn möglich mit gültiger E-Mail-Adresse.

Den Antrag bitte per E-Mail an die Stiftung die schwelle schicken: stiftung[at]dieschwelle.de

Anmeldefristen für Anträge

Für das 2. Halbjahr 2024: Antragsschluss 1. März 2024

Für das 1. Halbjahr 2025: Antragsschluss 15. September 2024

Für das 2. Halbjahr 2025: Antragsschluss 1. April 2025

Für das 1. Halbjahr 2026: Antragsschluss 15. Oktober 2025

Hier finden Sie einige Beispiele der Einzelförderung der letzten Jahre:  Beispiele

Beispiele der Förderung

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0421 - 30 32 - 575

E-Mail:
stiftung(at)dieschwelle.de

 

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Heide Seippel

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