Partnerprojekt MHOLA in Tansania
Von Aissatou Bouba
I Politische und rechtliche Strukturen in Tansania: Von der Unabhängigkeit bis zur Rolle der Zivilgesellschaft
Das unter britischer Verwaltung stehende Völkerbundmandat Tanganyika (dt. früher: Tanganjika) und das britische Protektorat Sansibar erlangten 1961 bzw. 1963 ihre jeweilige „Unabhängigkeit“ von der britischen Krone und wurden kurz darauf Mitglieder der Vereinten Nationen. Im Jahr 1964 schlossen sich beide Gebiete zur „Vereinigten Republik Tansania“ zusammen.
Das Land ist durch eine große Vielfalt an Lebensweisen geprägt. Diese resultiert aus den rund 130 ethnischen und kulturellen Gemeinschaften, unterschiedlichen Glaubensrichtungen (Christentum, Islam, autochthone Religionen), dem aus der Kolonialzeit übernommenen Rechtssystem, dem islamischen Recht sowie zahlreichen lokalen Gewohnheitsrechten. Die kulturelle Vielfalt ergibt sich nicht zuletzt – neben den nicht von allen gleichermaßen beherrschten offiziellen Sprachen Swahili und Englisch – aus den zahlreichen lokalen Sprachen.
Nach der Vereinigung führten beide Landesteile ihre Mitgliedschaften in den Vereinten Nationen zusammen und gingen damit vielfältige internationale Verpflichtungen ein. So ist mit der Mitgliedschaft die Anerkennung und Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verbunden. Entsprechend verankerte Tansania diese universellen Menschenrechte in seiner 1977 verabschiedeten Verfassung. Darüber hinaus beinhaltet die UNO-Mitgliedschaft die Unterzeichnung weiterer internationaler Menschenrechtsinstrumente, etwa zum Schutz von Frauen (CEDAW, 1979/1981), Kindern (1989, 2000) und Menschen mit Behinderungen (2008) sowie die Verpflichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda 2030.
Neben den Vereinten Nationen ist Tansania auch in regionale und internationale Zusammenschlüsse eingebunden, die unter anderem Frauen- und Kinderrechte fördern. So ist das Land Mitglied der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) bzw. der Afrikanischen Union (AU) und hat sich damit zur Einhaltung der Afrikanischen Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes (ACRWC, 1990/1999), der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie des Zusatzprotokolls über die Rechte der Frau in Afrika (2003) verpflichtet. Zudem orientiert sich Tansania an der 2013 verabschiedeten „Agenda 2063 – The Africa We Want“. Desweiteren verpflichtet die Mitgliedschaft in der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) Tansania zur Umsetzung des Protokolls zur Förderung der Geschlechtergleichstellung (2008, überarbeitet 2013).
Die genannten internationalen Menschenrechtsinstrumente wurden von Tansania ratifiziert und in nationales Recht überführt. So verabschiedete das Land im Jahr 2000 die Women and Gender Development Policy (WGDP), die durch die 2005 eingeführte National Gender Development Strategy (NGDS) konkretisiert wurde. Ziel dieser Maßnahmen ist unter anderem die Stärkung der Stellung von Frauen in allen Lebensbereichen sowie die Armutsbekämpfung.
Im Jahr 2009 verabschiedete die Regierung Gesetze über die Rechte des Kindes (Child Act), die unter anderem den Zugang zu kostenloser Grund- und Sekundarschulbildung sowie den Schutz vor Gewalt sicherstellen sollen. 2010 folgte das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Persons with Disabilities Act), das die Achtung der Menschenwürde, Unabhängigkeit, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe garantieren soll.
Die staatlichen Entwicklungsanstrengungen zur Verbesserung der Lebenssituation aller Bevölkerungsteile sind in der „National Vision 2025“ sowie in darauf aufbauenden Fünfjahresplänen (2011–2025) gebündelt. Zu den Hauptzielen zählen die Förderung der Geschlechtergleichheit und die Stärkung von Frauen in allen sozioökonomischen Bereichen, die Verbesserung von Bildung und Gesundheitsversorgung sowie die Verringerung der Armut. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Ausbau der Infrastruktur – etwa in den Bereichen Verkehr, Wasser- und Abwasserversorgung, Energie, Elektrifizierung und Digitalisierung (digitale Strategie 2024–2034) – sowie auf der institutionellen Stärkung der Justiz. Diese Ziele sollen u.a. mit Hilfe von ausländischen Krediten, technischen und immateriellen Hilfsmaßnahmen erreicht werden.
Frauenrechte, eines der wichtigsten Anliegen von MHOLA, stehen seit der Unabhängigkeit 1961 im politischen Fokus. Die Rolle von Frauen im Befreiungskampf gegen die englischen Kolonisatoren wurde gesellschaftlich anerkannt, und die Gleichstellung der Geschlechter fand Eingang in die Verfassung. Zwei Gesetze aus den Jahren 1998/1999 schützen Frauen vor Gewalt und sichern ihnen Eigentumsrechte. Zudem wurde ihre politische Teilhabe durch verschiedene Maßnahmen gestärkt, etwa durch Quotenregelungen im Parlament (30 % seit 2000/2005) und in Führungspositionen in der Regierung (50:50-Initiative seit 2024). Auch die strafrechtliche Verfolgung politischer Gewalt gegen Frauen wurde gesetzlich verankert. Dieses Gesetz geht auf die seit 2021 amtierende muslimische Präsidentin Samia Suluhu Hassan zurück, auf deren Initiative auch ein nationales Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder (National Plan of Action to End Violence against Women and Children, NPA-VAWC II 2024/25–2028/29) erarbeitet wurde.
Tansania werden in fast allen genannten Bereichen große Fortschritte bescheinigt. Trotzdem bleiben erhebliche Herausforderungen bestehen, zumal große Teile der Bevölkerung in ländlichen Regionen nicht von den Verbesserungen profitieren. Die Durchsetzung von Frauenrechten überall im Lande z.B. erweist sich als äußerst schwierig.
Tansania ist nach wie vor durch eine „Werte- und Rechtspluralität“ charakterisiert“. Parallel zu dem von der ehemaligen britischen Kolonialmacht übernommenen staatlich-formellen Recht existiert ein weiteres Rechtssystem, das aus zahlreichen Gewohnheits- und Religionsrechten (islamisches Recht) besteht. Diese Dualität des Rechtsystems führt nicht selten zu unterschiedlichen, mitunter widersprüchlichen Auslegungen, vor allem in ländlichen Gebieten, wo Gewohnheits- und Religionsrechte obwalten und Grund-, Erbschafts- Familienangelegenheiten regeln. Während staatliches Recht Eigentum ausschließlich individuell und materiell definiert, betonen Gewohnheitsrechte häufig kollektive und spirituelle Aspekte, wodurch Grund und Boden weitgehend als unveräußerlich gilt.
Landrechte sind in ländlichen Gebieten, wo etwa 80 % der Bevölkerung leben, überwiegend in Gewohnheitsrechten verankert. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Bodenrechts je nach Abstammungssystem und Lebensweise. Bemühungen, diese unterschiedlichen Regelungen im Rahmen einer Verfassungsreform zusammenzuführen, an der alle Landesteile beteiligt sein sollen, haben bislang aufgrund struktureller Barrieren kaum Fortschritte erzielt. Die Ausarbeitung der Verfassung ist daher noch nicht abgeschlossen.
Auch weitere Transformationsaufgaben im Rahmen des National Vision 25 Plan und des Third National Five-Year Development Plan 2021/22–2025/26, wie etwa die Umsetzung zentraler gesellschaftlicher Ziele (u. a. Empowerment von Frauen, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, Schutz von Menschen mit Behinderungen, Armutsbekämpfung, Bildung), erweisen sich für den Staat nicht zuletzt aufgrund begrenzter Mittel insbesondere in ländlichen Gebieten als äußerst schwierig.
Vor diesem Hintergrund lädt die Regierung die Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie MHOLA dazu ein, an der Umsetzung mitzuwirken. NGOs, die bereits als fester Bestandteil der Gesellschaft gelten, jedoch häufig als Nischenakteure eingeordnet werden (NGO Act, 2002), entwickeln sich zunehmend zu unverzichtbaren Partnern der Regierung. Um als legitime Partner anerkannt zu werden, müssen NGOs in Tansania die Bestimmungen des NGO Act einhalten. Mit politischen Initiativen wie der National Gender and Women Development Policy (2023), Aktionsplänen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Generation Equality Strategie (2021–2026) wurden die Rahmenbedingungen für eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft verbessert und neue Dialogformate zwischen Regierung und Zivilgesellschaft geschaffen. Dadurch werden NGOs verstärkt in die Entwicklung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (gender-based violence, GBV) einbezogen, was ihre Arbeit effektiver macht. Gleichzeitig gelten sie als Partner, die im Rahmen des National Five-Year Development Plan (FYDP 2021/22–2025/26) gezielt finanzielle Unterstützung erhalten können.
Mit Unterstützung internationaler Partner versucht die Regierung insbesondere seit 2024, die finanzielle Nachhaltigkeit von NGOs zu stärken. Dazu zählen Steueranreize, verbesserte Arbeitsbedingungen, der Abbau bürokratischer Hürden, der Aufbau von Kapazitäten sowie eine stärkere Selbstverwaltung der Organisationen. Um von diesen Maßnahmen zu profitieren, müssen NGOs bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die offizielle Registrierung, die Einhaltung festgelegter Verhaltensregeln sowie die regelmäßige Einreichung von Finanz- und Tätigkeitsberichten bei den zuständigen Behörden. Auch Routinebesuche durch Behördenvertreter sind Teil der Aufsicht. Die Einhaltung des NGO Act ist dabei entscheidend, um als legitimer Partner anerkannt zu werden.
II MHOLA: Aktivitäten, Herausforderungen und Beiträge zur gesellschaftlichen Entwicklung
Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen und rechtlicher Rahmen
MHOLA weist in ihrem Jahresbericht 2024–2025 auf die sich verändernde Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen hin und dankt ausdrücklich den Behörden für ihre Unterstützung. Besonders hervorgehoben wird die Umsetzung des 2017 verabschiedeten Gesetzes zur Prozesskostenhilfe durch das Justizministerium, einschließlich der Einrichtung eines nationalen Beratungsgremiums. Dieses siebenköpfige Gremium aus Mitgliedern verschiedener Interessengruppen arbeitet unter Aufsicht des Ministeriums; es koordiniert und reguliert staatliche und nichtstaatliche Rechtshilfe mit dem Ziel, Rechtsdienstleistungen allen zugänglich zu machen.
Von einer Zusammenarbeit mit der Regierung erhofft sich MHOLA eine direkte finanzielle Unterstützung. Außerdem geht es dabei um die Vernetzung und Kooperation mit Regierungsstellen. Im Berichtszeitraum nahmen MHOLA-Mitarbeitende an vier Koordinierungssitzungen und zwei Politikdialogen mit Vertreter:innen aus Sozialarbeit, Polizei (Fachkräfte für Geschlechterfragen) und Rechtshilfe teil. Ziel war es, die Qualität und Wirksamkeit von Rechtshilfediensten zu verbessern und politische Prozesse auf Grundlage praktischer Erfahrungen mitzugestalten.
Die Gesetzgebung beinhaltet die oben erwähnte Registrierungspflicht für NGOs und die Kontrolle der Rechtshilfeorganisationen durch die Behörde, damit deren Qualität gesichert und Missbrauch verhindert werden kann. MHOLA kritisiert das komplexe Registrierungsverfahren und die finanziellen Belastungen durch regelmäßige Gebühren, insbesondere angesichts der Erwartung der Regierung, dass NGOs, die keine staatliche finanzielle Unterstützung bekommen, dennoch kostenlose Dienstleistungen anbieten sollen. Den Transparenz- und Berichtspflichten – z.B. Vorlage von Finanzberichten und externe Prüfungen – kommt MHOLA in vollem Umfang nach.
Finanzielle Situation und strukturelle Herausforderungen
Der Wegfall einiger internationaler Fördermittel hat die finanzielle Situation von MHOLA deutlich belastet. Trotz reduzierter personeller Ressourcen setzt die Organisation ihre Arbeit unermüdlich fort. Hauptziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen und Kindern in der Region Kagera.
Zu den wichtigsten Aktivitäten zählen die Stärkung von Frauen, Sensibilisierungsarbeit zu Frauen- und Kinderrechten sowie zu Geschlechtergleichstellung, Erleichterung der Rechtshilfe durch Stabilisierung des digitalen Rechtshilfesystems, Fertigstellung und Einrichtung eines Physiotherapiezentrums sowie Maßnahmen zur finanziellen Eigenständigkeit der Organisation.
Durch externe Finanzierung konnte MHOLA von 2020 bis Ende Oktober 2025 eine digitale Plattform zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Rechtsberater:innen und ihren Klient:innen aufbauen. Dieses Digitalisierungsprojekt war sehr erfolgreich, da ein neues Gesetz das persönliche Erscheinen bei der Falleröffnung erspart und digitale Kontakte die Reisekosten reduzieren. Aufgrund unzureichender Infrastruktur und fehlender Mittel für die Wartung musste dieser kostenfreie digitale Dienst jedoch eingeschränkt werden.
Wirtschaftliche Förderung und Schulungsprogramme für Frauen
MHOLA führt umfangreiche Schulungsprogramme für Frauen durch, insbesondere im Bereich Landwirtschaft. Insgesamt 220 Frauen werden in modernen Anbaumethoden geschult, mit verschiedenen Sorten Saatgut ausgestattet und beim Anbau- und Erntezyklus von MHOLA in Zusammenarbeit mit Vertreter:innen der Landwirtschaftsbehörde begleitet. Laut einer internen Erhebung konnte das Einkommen der Teilnehmerinnen um etwa 50 % gesteigert werden, sodass sowohl die Grundbedürfnisse der Familien gedeckt als auch die Schulgebühren bezahlt werden konnten.
Darüber hinaus wurden 87 weibliche Führungskräfte aus verschiedenen Institutionen weitergebildet, um sie auf die Übernahme höherer Positionen vorzubereiten. Sie wurden beispielsweise dazu ermutigt, bei den nationalen Wahlen von 2024 zu kandidieren und sich dazu über eine eigens von MHOLA eingerichtete Plattform zu vernetzen und auszutauschen. Die Wahlergebnisse deuten darauf hin, dass die Schulungen Wirkung gezeigt haben: 40 % der Sitze in Dorfräten gingen an Frauen. Allerdings erreichten nur 3 % von ihnen die höchste Position als Dorfvorsteherin. 65 % der Frauen besetzen jedoch Führungspositionen in anderen Institutionen.
Schulungen sollen Frauen und auch Kindern helfen, ihre grundlegenden Rechte besser zu verstehen. Die Aufklärungsarbeit erfolgt auch über kreative Formate wie Sportveranstaltungen: Von April bis Juli 2025 organisierte MHOLA in 40 Distrikten ein Fußballturnier, im Rahmen dessen die Rechtsberater:innen der Organisation rund 49.000 Menschen (über 29.000 Männer und 23.030 Frauen) zu Landrechten von Frauen, Kinderrechten, der Bedeutung von Rechtshilfepolitik in Tansania und zur frühkindlichen Förderung sensibilisierten.
Bei den Aktivitäten werden Gemeindemitglieder direkt auf Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Gemeinden und Familien sowie auf deren Folgen angesprochen. Zusätzlich werden Lautsprecher eingesetzt, um möglichst viele Menschen zu erreichen und sie darüber aufzuklären, dass Kinder mit Behinderungen ein Recht auf Bildung, Schutz und das Spielen mit anderen Kindern haben.
MHOLA nutzt außerdem Flyer und Broschüren, um die Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen. Mehrere hundert dieser Materialien vermitteln die jeweiligen Schwerpunktthemen der Organisation.
Auch Schüler:innen werden direkt einbezogen: 660 Jungen und 551 Mädchen im Alter von 9 bis 15 Jahren aus drei Grundschulen nahmen an acht Outreach-Sitzungen im Rahmen von Schulprogrammen teil. Dabei wurden sie über Geschlechtergleichstellung sowie geschlechtsspezifische Gewalt in Familie und Schule informiert. Besonderes Augenmerk lag darauf, sie für die negativen Auswirkungen von Gewalt auf die Entwicklung von Kindern zu sensibilisieren.
Rechtshilfe und Beratung
MHOLA bietet ganzjährig umfassende Rechtsberatung an. Zwischen Januar und März nutzten zudem 65 Klient:innen eine telefonische Beratung über die kostenlose Hotline. Anschließend kam es jedoch zu einem Ausfall des Datenbanksystems, das aufgrund fehlender finanzieller Mittel bislang nicht repariert werden konnte.
Insgesamt konnten 584 Menschen (311 Männer und 273 Frauen) in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten beraten werden. Darüber hinaus nahmen 380 Personen (jeweils 195 Männer und Frauen) neben der Beratung auch Mediationsdienste in Anspruch. Etwa 85 % dieser Fälle konnten außergerichtlich beigelegt werden. Weitere 641 Personen profitierten von unterschiedlichen Formen des Rechtsbeistands, darunter die Ausarbeitung von Rechtsdokumenten, die Weitervermittlung an andere Institutionen sowie die Nachverfolgung von Fällen durch Mitarbeitende von MHOLA. Diese Leistungen werden im Rahmen von Outreach-Sitzungen erbracht.
Bei ihrem Engagement für die Rechte von Frauen und Kindern nutzt MHOLA neben Flyern auch das Radio als zentrales Medium zur Bewusstseinsbildung und zur Bekanntmachung der angebotenen Dienstleistungen. Ein fünfteilige Radioreihe beleuchtet beispielsweise verschiedene rechtliche Kernfacetten dieses Themenfeldes, darunter das 2017 eingeführte Rechtshilfegesetz, Eigentumsrechte im Eherecht sowie geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Neben Flyern und Radioprogrammen ergeben sich für MHOLA weitere Gelegenheiten zur Sensibilisierung einer breiteren Öffentlichkeit, beispielsweise im Rahmen von durch das Justizministerium organisierten Sitzungen.
Frühkindliche Förderung und Kinderbetreuung
Zu den weiteren Kernaktivitäten zählt die Betreuung von Kleinkindern aus entlegenen Gebieten sowie aus marginalisierten Familien. Die Kinderbetreuung soll den Familien auch die Möglichkeit geben, ihr Einkommen zu verbessern, was sich ebenfalls positiv auf die kindliche Entwicklung auswirken kann. Im Jahr 2025 nahm MHOLA 57 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren aus bedürftigen und mittelständischen Familien in ihre Tagesstätte auf, darunter auch zwei Kinder mit körperlichen Behinderungen.
Das Betreuungsangebot von MHOLA umfasst die Abholung der Kinder um 7:30 Uhr sowie den Rücktransport nach dem Unterricht um 16:00 Uhr. Während der Betreuung werden die Kinder morgens und mittags verpflegt und erwerben in altersgerechtem Unterricht grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen. Aufgrund der heterogenen Herkunft der Kinder sind die Unterrichtssprachen Englisch und Kiswahili.
Da MHOLA über begrenzte Ressourcen verfügt, konnten nicht alle geplanten Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Entwicklung (Early Child Development, ECD) umgesetzt werden. Weiterbetrieben wurde das von MHOLA gegründete Zentrum im Karagwe-Gefängnis, wo 35 Kinder betreut werden. Auch Kinder aus Fischergemeinden werden punktuell unterstützt, darunter 68 Kinder mit körperlichen Behinderungen, die in das MHOLA-Rehabilitationszentrum aufgenommen werden sollen, sobald dieses fertiggestellt ist.
Die Bauarbeiten an diesem Physiotherapiezentrum sowie dessen Ausstattung mit entsprechender Infrastruktur sind jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, da es an finanziellen Mitteln fehlt. Daher wendet sich MHOLA an verschiedene Partner und potenzielle Geldgeber:innen, um die lang ersehnte Fertigstellung des Zentrums zu ermöglichen.
Im Bereich der Kinderbetreuung führt MHOLA zudem Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bedeutung frühkindlicher Entwicklung bereits im familiären Umfeld durch. Hierzu werden Flyer verteilt und Kooperationen mit Kinderrechtsaktivist:innen sowie mit Behörden des Distrikts Muleba gepflegt. Anlässe dazu bieten z.B. die Feierlichkeiten zum Afrikanischen Kindertag. Weitere Zielgruppen dieser Kampagnen sind Gemeindemitglieder. MHOLA wird dabei nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass auch Kinder mit Behinderungen ein Recht auf Bildung, Schutz und gemeinsames Spielen haben.
MHOLA pflegt den Austausch mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch regelmäßige Treffen (viermal im Berichtsjahr). Diese bieten die Möglichkeit, die Kinderbetreuung zu bewerten und zu evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die Planungs- und Budgetierungsprozesse integriert. So wurde beispielsweise der Forderung der Eltern nach einer Reduzierung der Betreuungsgebühren entsprochen: Seit Oktober 2025 wurden diese von 750.000 auf 600.000 tansanische Schilling gesenkt.
Parallel zu den Sensibilisierungs- und weiteren Aktivitäten arbeitet MHOLA an der Verbesserung ihrer internen Strukturen, der Finanzierungsbasis und der Öffentlichkeitsarbeit, um ihre Dienstleistungen langfristig zu sichern. Neben Spendenaktionen hat MHOLA einkommensschaffende Maßnahmen (Income Generating Activities, IGA) etabliert, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Ausstattung des Zentrums mit einer Solaranlage durch die Stiftung die schwelle hat hierzu maßgeblich beigetragen: Die Stromversorgung ist nun so zuverlässig, dass Räume des Gebäudes an andere Organisationen vermietet werden können.
Dank der Solarenergie funktioniert auch die vorhandene Wasserpumpe reibungslos, wodurch das MHOLA-Zentrum mit Wasserleitungen ausgestattet werden konnte und gleichzeitig eine wichtige Wasserquelle für benachbarte Schulen ist. Darüber hinaus gewährleistet die Pumpe die Bewässerung umliegender landwirtschaftlicher Flächen. Dies erlaubt es MHOLA, zusätzliche Einnahmen durch landwirtschaftliche Projekte zu erzielen. Angebaut werden unter anderem Cassava/Maniok, Möhren, Zwiebeln, Tomaten und Bananen; zudem werden Eier produziert. Die Erträge dienen sowohl der Eigenversorgung (insbesondere der Verpflegung der Kinder in der Tagesstätte) als auch dem Verkauf. Die generierten Einnahmen kommender Kindertagesstätte zugute und unterstützen somit indirekt die frühkindliche Förderung. Weitere Einnahmen ergeben sich aus den von den Eltern entrichteten Betreuungsgebühren.
Bilanz, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
Insgesamt berichtet MHOLA über positive Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Stärkung von Frauenrechten, die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen sowie die Förderung frühkindlicher Entwicklung. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere die begrenzten finanziellen Ressourcen, infrastrukturelle Defizite sowie ein eingeschränkter Zugang zu MHOLAS Angeboten in ländlichen Regionen.
Für die Zukunft plant MHOLA, ihre Dienstleistungen auszuweiten, die digitale Rechtshilfe zu stärken, das Rehabilitationszentrum fertigzustellen und zusätzliche finanzielle Mittel zu mobilisieren. Abschließend richtet die Organisation einen Appell an Partner:innen und Unterstützer:innen, ihre Arbeit weiterhin zu fördern und zu begleiten.
März 2026
Dr. Aissatou Bouba
